Die Drohnen von Quantum Systems sind kompakte Drohnen, die dank Schwenkrotoren wie ein Hubschrauber senkrecht starten und landen und sich in der Luft in ein Flugzeug verwandeln. Die Drohne ist in der Landwirtschaft und Forschung, aber auch für Suchaktionen einsetzbar.
Zivile Drohnen sind mehr als nur Spielzeuge. Sie können für Forschungsaufgaben und zur Landvermessung ebenso eingesetzt werden wie für Filmaufnahmen, landwirtschaftliche Zwecke oder für Such- und Rettungsaktionen.
Die innovativen Drohnen von Quantum Systems können wie ein Hubschrauber senkrecht starten, fliegen aber wie ein Flugzeug. Dazu starten sie mit Hilfe von Rotoren senkrecht, klappen diese in der Luft um und verwandeln sich in Flugzeuge. Die Drohnen haben einen Elektromotor und sind sehr energieeffizient. Sie können mehrere Stunden in der Luft bleiben und über 100 Kilometer weit fliegen. Die Drohne Quantum TRINITY fliegt mit einer Geschwindigkeit von 65 km/h. Sie hat eine Spannweite von 2,40 m, eine Länge von 1,47 m und wiegt 5 kg. Im InnoTruck ist ein verkleinertes Modell der Drohne zu sehen.
Korrekt heißen Drohnen „Unmanned Aerial Vehicle“ (UAV), was für „unbemanntes Luftfahrzeug“ steht. Drohnen sind relativ leicht zu fliegen, da sie sich selbst in der Luft ausbalancieren. Sensoren wie Ultraschall-Höhenmesser, Beschleunigungsmesser oder Kreiselstabilisatoren übernehmen die Stabilisierung und Steuerung der Drohne. Drohnen haben meist Elektromotoren. GPS-Empfänger und ein Kompass sorgen für die richtige Orientierung. Für Foto- und Videoaufnahmen sind Kameras installiert.
Drohnen eignen sich zur Erkundung von unzugänglichem Gelände ebenso wie für Vermessungsaufgaben oder Kameraaufnahmen. Unternehmen können schwierig zu untersuchende Objekte wie Türme, Schornsteine, Windräder oder Stromleitungen mit Drohnen gefahrlos inspizieren. In der Landwirtschaft lassen sich Dünger oder Schädlingsbekämpfungsmittel mit Drohnen gezielter ausbringen. Bei Naturkatastrophen oder in unzugänglichen Gebieten können Drohnen die Suche nach Vermissten unterstützen. Fotografen und Kameraleute nutzen Drohnen für Luftaufnahmen und Versandhändler arbeiten bereits an der Paketzustellung per Drohne. Mittlerweile wird sogar an Ambulanz-Drohnen geforscht, die in kurzer Zeit bei Verletzten sein und medizinisches Gerät mitliefern könnten.
Die Rechtslage für den Betrieb ziviler Drohnen ist schwierig. In Deutschland ist das Fliegen in Sichtweite erlaubt, die Flughöhe darf 100 m nicht übersteigen. Für das Fliegen außer Sichtweite muss eine Aufstiegsgenehmigung eingeholt werden oder es ist ganz verboten. Mittlerweile müssen alle unbemannten Fluggeräte, die über 250 g wiegen, mit einer Plakette gekennzeichnet werden. Für Geräte über zwei Kilogramm benötigt man einen Führerschein, für Drohnen über fünf Kilogramm sogar eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörden. Gewerbliche Nutzer, etwa Kurierdienste, dürfen Drohnen künftig auch außerhalb der Sichtweite der Piloten fliegen lassen. An Einsatzorten von Polizei und Rettungsdiensten, an Industrieanlagen oder in der Nähe von Flughäfen dürfen Drohnen gar nicht mehr verwendet werden.