Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.innotruck.de veröffentlichte Webpräsenz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Das BMBF ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, dessen Website www.innotruck.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung wurde am 14.04.2023 erstellt.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von einer autorisierten, externen Prüfstelle (tollwerk GmbH) durchgeführt.
Dieser Webauftritt ist barrierefrei. Es werden alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Bitte senden Sie eine E-Mail an info@innotruck.de, wenn Sie Folgendes finden:
Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist (maximal sechs Wochen) bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Da es sich bei der Initiative InnoTruck um ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziertes Projekt handelt, ist dies auch für uns die zuständige Schlichtungsstelle.
Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.